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Vertragliche Bedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die vorliegenden Bedingungen regeln sämtliche vertraglichen Beziehungen zwischen dem Kunden und OD Investigations.

Letzte Aktualisierung: April 2026
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Präambel

Die Firma OD Investigations wird von Herrn Olivier Desmousseaux geführt, lizenziertem Privatdetektiv in der Schweiz (B.A.S.P.E. – Genf Lizenz Nr. 0781), Diplom im Bereich Ermittlung seit 1992.

Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend « AGB ») haben zum Zweck, die Rechte und Pflichten der Parteien im Rahmen der Recherche-, Ermittlungs- und Analyseleistungen von OD Investigations zu definieren.

Jede Bestellung oder Validierung eines Auftrags impliziert die uneingeschränkte und vorbehaltlose Annahme dieser AGB.

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Definitionen

« Anbieter »: bezeichnet die Firma OD Investigations und ihren gesetzlichen Vertreter, Herrn Olivier Desmousseaux.

« Kunde »: bezeichnet jede natürliche oder juristische Person, öffentlich oder privat, die dem Anbieter einen Auftrag erteilt.

« Auftrag »: bezeichnet die Gesamtheit der im Kostenvoranschlag oder in der spezifischen Vereinbarung zwischen den Parteien beschriebenen Leistungen.

« Bericht »: bezeichnet das vom Anbieter erstellte und dem Kunden nach Abschluss des Auftrags übergebene Dokument.

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Gegenstand

Diese AGB gelten für sämtliche von OD Investigations erbrachten Leistungen, unabhängig von ihrer Art, einschließlich Schuldnerrecherchen, Solvenzermittlungen, Vermögensidentifizierung, Datenüberprüfung, Dokumentenanalyse und OSINT-Ermittlungen.

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Geografischer Tätigkeitsbereich

Der Anbieter führt seine Tätigkeiten in Übereinstimmung mit der schweizerischen Gesetzgebung aus und verfügt über eine gültige, von den Genfer Behörden erteilte Lizenz (B.A.S.P.E.).

Die Leistungen werden hauptsächlich von der Schweiz aus erbracht und können sich auf in Frankreich oder international ansässige Personen, Einheiten oder Situationen beziehen, vorbehaltlich der in Artikel 6 dargelegten Einschränkungen.

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Art der erbrachten Leistungen

Die erteilten Aufträge können Feldermittlungen umfassen, einschließlich Überwachung, Beschattung und Beweissammlung, die ausschließlich unter strikter Einhaltung des schweizerischen Rechts und der Grenzen der vom Anbieter gehaltenen B.A.S.P.E.-Lizenz durchgeführt werden.

Die erteilten Aufträge betreffen insbesondere:

Schuldnerrecherchen (natürliche und juristische Personen)

Solvenzermittlungen

Vermögens- und Aktivenidentifizierung

Datenüberprüfung und -aktualisierung

Verwaltungs- und Finanzermittlungen

Diese Leistungen basieren ausschließlich auf:

Nutzung spezialisierter Datenbanken

OSINT-Ermittlungen (offene Quellen)

Telefonischen und verwaltungsrechtlichen Recherchen

Dokumentenanalysen und Informationskreuzungen

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Beschränkung der Einsätze auf französischem Staatsgebiet

OD Investigations gibt an, nicht im Besitz einer vom CNAPS (Conseil National des Activites Privees de Securite) in Frankreich erteilten Lizenz zu sein.

Folglich:

Werden von OD Investigations oder unter seiner Leitung keine Feldermittlungsaufträge (Beschattung, Überwachung, Fotografie, physische Ermittlungen) auf französischem Staatsgebiet durchgeführt.

Ist jede Einsatzmaßnahme, die eine physische Präsenz in Frankreich erfordert, ausdrücklich vom vertraglichen Rahmen ausgeschlossen, es sei denn, ein gemäß Artikel 7 zugelassener Partner wird hinzugezogen.

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Hinzuziehung zugelassener Partner

Wenn ein Auftrag einen Einsatz auf französischem Staatsgebiet oder in einem Land mit spezifischen Vorschriften für private Sicherheitsaktivitäten erfordert, behält sich OD Investigations das Recht vor:

Die Hinzuziehung eines lokalen Partners vorzuschlagen, der von den zuständigen Behörden des betreffenden Landes ordnungsgemäß zugelassen ist;

Oder den Kunden an einen im betreffenden Gebiet zugelassenen Fachmann zu verweisen.

In diesem Fall beschränkt sich die Haftung von OD Investigations strikt auf seine Rolle als Berater, Koordinator oder Voranalyst. Der Kunde erkennt an, dass die vertraglichen, tariflichen und haftungsrechtlichen Bedingungen des lokalen Partners ihm direkt entgegengehalten werden können.

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Honorare und Zahlungsbedingungen

Die Honorare werden zwischen den Parteien frei vereinbart und im Kostenvoranschlag oder in der spezifischen Vereinbarung vor der Ausführung des Auftrags festgelegt.

Im Laufe des Auftrags anfallende Kosten (Zugriff auf kostenpflichtige Datenbanken, Fahrtkosten soweit genehmigt usw.) werden zusätzlich auf Vorlage von Belegen in Rechnung gestellt.

Sofern nicht anders angegeben, kann vor Beginn der Leistungen eine Anzahlung von 50% verlangt werden. Der Restbetrag ist nach Auftragsabschluss bei Erhalt der Rechnung zu zahlen.

Bei Zahlungsverzug können Verzugszinsen in Höhe von 5 % pro Jahr veranschlagt werden, unbeschadet der Inkassokosten.

Ein vom Kunden nach Annahme des Kostenvoranschlags und Einsatz von Ressourcen stornierter Auftrag kann mit den bereits erbrachten Leistungen und den entstandenen nicht rückführbaren Kosten in Rechnung gestellt werden.

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Vertraulichkeit und Berufsgeheimnis

OD Investigations unterliegt dem Berufsgeheimnis. Alle im Rahmen des Auftrags gesammelten Informationen werden mit äußerster Vertraulichkeit behandelt.

Die Kundendaten, Auftragsdetails und Rechercheergebnisse werden ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Kunden an keine Dritten weitergegeben, es sei denn, eine gesetzliche oder gerichtliche Verpflichtung besteht.

Der Anbieter setzt angemessene technische und organisatorische Maßnahmen ein, um die Sicherheit und Vertraulichkeit der verarbeiteten Daten zu gewährleisten.

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Rechtskonformität und Gerichtsverwertbarkeit von Berichten

Die von OD Investigations erstellten Berichte basieren auf Informationen, die unter strikter Einhaltung der geltenden Rechtsrahmen gewonnen wurden, insbesondere des schweizerischen Datenschutzgesetzes (DSG) und gegebenenfalls der DSGVO für Daten von Einwohnern oder Einheiten der Europäischen Union.

Der Kunde wird ausdrücklich darüber informiert, dass:

Die Gerichtsverwertbarkeit eines Berichts von der Rechtmäßigkeit der zur Informationsgewinnung eingesetzten Mittel abhängt;

Keine Leistung in Verletzung geltender Vorschriften, insbesondere französischer, erbracht wird;

OD Investigations sich das Recht vorbehält, jeden Auftrag abzulehnen, dessen Gegenstand oder Mittel gegen das Gesetz, die öffentliche Ordnung oder die guten Sitten verstoßen.

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Schutz personenbezogener Daten

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt in Übereinstimmung mit dem schweizerischen Bundesgesetz über den Datenschutz (DSG) und gegebenenfalls der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).

Der Kunde hat ein Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung und Widerspruch in Bezug auf seine Daten. Diese Rechte werden gegenüber OD Investigations unter folgender Adresse ausgeübt: contact@od-investigations.ch.

Die Daten werden für den Zeitraum aufbewahrt, der für die Ausführung des Auftrags und für gesetzliche Aufbewahrungspflichten unbedingt erforderlich ist, und anschließend sicher vernichtet.

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Haftung

OD Investigations verpflichtet sich, alle erforderlichen Mittel für die Ausführung der erteilten Aufträge einzusetzen, unter Einhaltung der gesetzlichen und berufsethischen Pflichten, die ihm als lizenzierter Fachmann obliegen.

Die Haftung von OD Investigations kann nicht eingreifen, wenn die im Bericht enthaltenen Informationen vom Kunden außerhalb des geltenden Rechtsrahmens verwendet werden.

Der Anbieter garantiert nicht die systematische Erlangung aller gesuchten Informationen, da dies von der Verfügbarkeit der Quellen und der Kooperation Dritter abhängt.

Die Haftung von OD Investigations kann in keinem Fall den Gesamtbetrag der für den betreffenden Auftrag in Rechnung gestellten Honorare übersteigen.

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Geistiges Eigentum an Berichten

Der Bericht bleibt geistiges Eigentum von OD Investigations, bis die entsprechenden Honorare und Kosten vollständig bezahlt sind.

Nach vollständiger Zahlung wird dem Kunden ein streng persönliches und nicht übertragbares Nutzungsrecht am Bericht eingeräumt, ausschließlich für die Zwecke, für die der Auftrag begründet war.

Jede Vervielfältigung, Mitteilung oder Verbreitung des Berichts an Dritte ohne vorherige schriftliche Zustimmung von OD Investigations ist untersagt.

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Dauer und Kündigung

Der Auftrag beginnt am zwischen den Parteien vereinbarten Datum und endet mit der Übergabe des Schlussberichts, sofern im Kostenvoranschlag nichts anderes vorgesehen ist.

Jede Partei kann den Auftrag schriftlich kündigen, wenn die andere Partei ihre vertraglichen Pflichten schwerwiegend verletzt, nachdem eine Mahnung während eines Zeitraums von 10 Werktagen ohne Wirkung geblieben ist.

Bei einer vorzeitigen Kündigung aus einem anderen Grund als einer schwerwiegenden Vertragsverletzung bleiben die Honorare für die bereits erbrachten Leistungen und die nicht rückführbaren Kosten geschuldet.

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Anwendbares Recht und zuständige Gerichtsbarkeit

Diese AGB unterliegen dem schweizerischen Recht.

Bei einem Streit über die Auslegung oder Erfüllung dieser Bedingungen werden sich die Parteien bemühen, eine gütliche Einigung zu erzielen. Bei Nichteinigung innerhalb von 60 Tagen nach schriftlicher Mitteilung des Streits wird der Streit den Gerichten des Kantons Genf vorgelegt, denen die Parteien ausschließliche Zuständigkeit zuweisen.

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Annahme

Die Validierung eines Auftrags in welcher Form auch immer (Unterschrift des Kostenvoranschlags, schriftliche Annahme, Bestätigungs-E-Mail oder Zahlung der Anzahlung) impliziert die volle und vollständige Annahme dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, insbesondere der mit dem internationalen Rechtsrahmen für Privatermittlungen verbundenen Einschränkungen.

Der Kunde erkennt an, dass er diese AGB vor jeder Bestellung zur Kenntnis genommen hat, und verzichtet darauf, seine eigenen allgemeinen Einkaufsbedingungen geltend zu machen, sofern nicht der Anbieter seine vorherige schriftliche Zustimmung gegeben hat.